Allgemeine Mietbedingungen (AMB) der Firma JED-mediaservice

§ 1 Geltungsbereich
Für die Vermietung gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im übrigen uneingeschränkt gültig sind, nachfolgende Bedingungen. Etwaigen Allgemeinen Geschäfts- oder Mietbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Ausgabe
Die Ausgabe der Mietgeräte erfolgt im Lager von JED-mediaservice und nur gegen Vorlage des gültigen deutschen Personalausweises des Kunden. Der Mietbetrag ist zur vereinbarten Ausgabezeit in bar zu entrichten. Die vereinbarte Kaution steht in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Wert der Mietsache und kann mit dem vereinbarten Mietbetrag verrechnet werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Ausgabe der umseitig aufgeführten oder gleichwertiger Geräte von deren Vollständigkeit, deren ordnungsgemäßen Zustand und Funktion zu überzeugen. Er übernimmt sachgerecht Be-, Entladen, An-, Abtransport, Auf-, Abbau und die sachgerechte Bedienung der Geräte. Veränderungen an den Geräten dürfen nicht vorgenommen werden. Holt der Kunde die Geräte nicht zur vereinbarten Ausgabezeit ab, so können die Geräte nach einer Bereitstellungszeit von 30 min weitervermietet werden.

§ 3 Haftung
Der Kunde übernimmt die uneingeschränkte Haftung der Mietsache, die auch den zufälligen Untergang, Brand-, Wasserschäden, Diebstahl, Sachbeschädigungen und Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäßen Einsatz beruhen, umfaßt. Leichte und grobe Fahrlässigkeit sind hierbei ausdrücklich eingeschlossen. Vermietete Ware, die während der Mietzeit oder des Transportes verlorengeht, wird dem Kunden zum Neuwert in Rechnung gestellt. Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die für Veranstaltungen gelten, verantwortlich; insbesondere für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien wie u.a. der UVV und der VDE sowie der Urheberrechte und Verkehrssicherungspflichten. Er sorgt dafür, daß die elektrischen Anlagen den neuesten Verordnungen der VDE entsprechen und die Stromzufuhr weder Schwankungen noch Unterbrechungen unterliegt. Bei Nichtbeachtung trägt er die Folgeschäden. Ebenso hat er alle öffentlichrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Zurverfügungstellung der Mietsachen sowie deren Betrieb ergeben, zu tragen. Bei vertragswidriger oder unsachgemäßer Handhabung kann die weitere Benutzung der Geräte jederzeit unterbunden werden. Der Mietbetrag wird hiervon nicht berührt.

§ 4 Anforderungen
Erfolgt der An-, Abtransport oder Auf-, Abbau oder die Bedienung der Geräte durch JED-mediaservice, so hat der Kunde vor Ankunft von JED-mediaservice für eine ungehinderte LKW-Zufahrt, freien Zugang zum Aufbauort, Aufbaulicht und eine Person mit Schlüsselgewalt zu allen technischen Anlagen und Räumen zu sorgen. Der Kunde beschafft ggf. Sonder-, Durchfahrtsgenehmigungen und stellt sie JED-mediaservice rechtzeitig zu. Ferner stellt er in unmittelbarer Nähe der Bühne bzw. des Bühneneinganges ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Vom Kunden gestellte Bühnen müssen waagerecht, fest und ordnungsgemäß gesichert sein. Die Stromanschlüsse dürfen nicht weiter als 10m von der Bühne entfernt sein. Licht- und Tonanschlüsse benötigen eine vollständig getrennte Erdung. Der Kunde sorgt dafür, daß die Bühne, die Ton- und Lichtanlage sowie der gesamte Mischpultplatz (FOH) von oben und seitlich vor Nässe und Sturm geschützt sind. Werden die Mietgeräte von JED-mediaservice ganz oder teilweise bedient, so stellt der Kunde kostenlos alkoholfreie Getränke sowie Essen und benennt auf allen Werbeträgern den Vermieter als „JED-mediaservice“.

§ 5 Rückgabe
Kommt der Kunde mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug, so hat er für jede angefangene Stunde der Verspätung zusätzlich 5% des vereinbarten Mietbetrages zu zahlen, höchstens jedoch den Neuwert der Mietsache. Der Kunde ist verpflichtet die gemieteten Geräte im ordnungsgemäßen, sauberen, geordneten Zustand zurückzugeben. Verschmutzungen, Klebebänder etc. sind vom Kunden zu entfernen; anderenfalls trägt er die Kosten der Reparatur und Reinigung bzw. leistet Schadenersatz in Höhe des Geräteneuwertes. Sollte der Kunde entgegen dem Mietvertrag Laden, Transport, Auf-, Abbau oder Bedienung der Geräte nicht durchführen, trägt er hierfür alle anfallenden Kosten. Er leistet Schadenersatz für den Ausfall oder die verspätete Rückgabe der Mietsachen und trägt die damit verbundenen Folgekosten.

§ 6 Eigentum & Rechte Dritter
Die vermietete Ware ist und bleibt grundsätzlich Eigentum von JED-mediaservice. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn durch Überschreiten der Mietzeit der zu berechnende Mietpreis dem Kaufpreis entspricht oder übersteigt. Der Kunde muß JED-mediaservice jederzeit Zugang zu den gemieteten Geräten gewähren. Er hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Geräte gepfändet oder in einer anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§ 7 Schadenersatz
Der Haftungsausschluß gilt für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluß gilt für jegliche Art von Folgeschäden. Ausgenommen vom Haftungsausschluß sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von JED-mediaservice beruht. Soweit die Haftung von JED-mediaservice ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von JED-mediaservice.

§ 8 Zahlungsansprüche
Der Anspruch auf Zahlung des Mietbetrages bleibt unberührt, wenn die Geräte nicht pünktlich abgeholt werden, die Veranstaltung infolge der Nichterfüllung der vereinbarten Anforderungen behindert wird oder die Geräte beschädigt werden, soweit dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit von JED-mediaservice zurückzuführen ist. JED-mediaservice ist dann von seinen Vertragspflichten entbunden. Werden beim Laden, Transport, Auf-, Abbau durch JED-mediaservice die Geräte durch Unfall, höhere Gewalt etc. beschädigt bzw. treten dadurch Verzögerungen oder Behinderungen auf, so sind die Vertragsparteien von ihren Vertragspflichten entbunden.

§ 9 Vertragsrücktritt
Ein Vertragsrücktritt des Kunden hat per eingeschriebenen Brief an JED-mediaservice zu erfolgen. Bei einem Rücktritt nach der vereinbarten Rücktrittsfrist bis zu 72 Stunden vor der Ausgabezeit, hat der Kunde eine Bereitstellungsgebühr von 50% des Mietbetrages zu zahlen. Bei einem späteren Rücktritt wird der volle Mietbetrag fällig. Teilstornierungen werden genauso behandelt. Kosten für Fremdleistungen sind zusätzlich zu erstatten. JED-mediaservice kann von einer Vermietung bis zur vereinbarten Rücktrittsfrist zurücktreten und jederzeit, wenn der Kunde mit Zahlungen aus vorherigen Verträgengleich, ob Verkauf oder Vermietung in Verzug geraten ist.

§ 10 Vertragsabschluß
Verträge, die zur Unterschrift dem Kunden zugesandt werde, müssen bis zur vereinbarten Rücktrittsfrist wieder unterschrieben bei JED-mediaservice eingehen (Datum des Poststempels), sonst verlieren sie ihre Gültigkeit.

§ 11 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Änderungen der AMB bedürfen der Schriftform.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Siegburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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